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Anfechtungsversicherung

 

Anfechtungsversicherung - Insolvenzanfechtung

Schutz vor Forderungsausfällen aus einer Insolvenzanfechtung

Ausgangslage

Sie haben geliefert und Ihr Kunde hat auch ganz normal bezahlt. Soweit so gut. Monate oder Jahre später meldet Ihr Kunde Insolvenz an. Sie denken: Kein Problem, habe mein Geld ja bekommen. Der Insolvenzverwalter sieht das aber ganz anders. Gemäß aktueller Rechtsprechung kann der Insolvenzverwalter geleistete Zahlungen anfechten und zurückfordern, um sie in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen.

Die Regelungen in §§ 129 ff der Insolvenzordnung geben dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, zu einem früheren Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen des jetzt insolventen Abnehmers unter bestimmten Voraussetzungen anzufechten.

Der Insolvenzverwalter hat nach der InsO grundsätzlich die Möglichkeit, Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten 4 Jahren vor oder nach dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anzufechten, wenn er den Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung vermutet.

Als für die Praxis problematisch erweist sich insbesondere die weitreichende Anwendung von § 133 InsO auf

  • Ratenzahlungs-,
  • Stundungs- und
  • Verzichtsvereinbarungen

Der Insolvenzverwalter unterstellt, wenn sich Unternehmen, die von Zahlungsschwierigkeiten ihrer Schuldner wussten, durch entsprechende Maßnahmen einen Vorteil zulasten anderer Gläubiger hätten verschaffen können.

Nach aktueller BGH-Rechtsprechung liegt die Beweislast unter Umständen bei dem Unternehmen.

Im Falle einer Rückforderung lebt die Forderung wieder auf und reiht sich ggf. in den Versicherungsschutz so ein, als wäre sie nie bezahlt worden. Eine Deckungslücke entsteht, wenn die Forderungen die gültige Versicherungssumme übersteigen.

Mit der Anfechtungsversicherung wird eine Deckungslücke für die darin versicherten Forderungen durch eine zusätzliche jährliche pauschale Versicherungssumme geschlossen.

Die Kreditversicherer bieten bei bestehenden Kreditversicherungsverträgen ihren Versicherungsnehmern bestmögliche Lösungen an, um das latente Risiko der Insolvenzanfechtung bestmöglich abzudecken. Zwischenzeitlich gibt es auch Lösungen seitens der Kreditversicherer, die keinen Kreditversicherungsvertrag zugrunde liegen haben.

Wenn Sie das Thema Absicherung von Forderungen interessiert, dann gehen Sie bitte auf die HRP-Webseite Warenkreditversicherung.

Insolvenzanfechtung ist kein rein deutsches Phänomen: Auch andere Länder wenden die Insolvenzanfechtung an.

In den §§ 129 ff InsO wird unter anderem bestimmt, dass der Insolvenzverwalter die Möglichkeit hat, zu einem früheren Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen des jetzt insolventen Abnehmers unter bestimmten Voraussetzungen anzufechten.

  • Rückzahlung erhaltener Zahlungen ohne „Anrechnung“ bereits erbrachter Gegenleistungen.

Sie haben keine Warenkreditversicherung, wollen das Risiko der Insovenzanfechtung aber gelöst haben?

Insolvenzentfachtung und deren Problematik

Sobald ein Unternehmen insolvent ist, soll eine Abwicklung nur noch über das Gesamtvollstreckungsverfahren und nicht mehr über das Einzelvollstreckungsverfahren erfolgen

Ab dem Eintritt der faktischen Insolvenz sollen alle Gläubiger gleich behandelt werden
Was ist nun aber mit Handlungen, die das Vermögen des Schuldners schmälern, und die der Schuldner nach dem Zeitpunkt der faktischen Insolvenz vorgenommen hat? Hier greift die Insolvenzanfechtung ein und sorgt dafür, dass die „zu Unrecht“ vorgenommen Handlungen rückgängig gemacht werden und das Gesamtvermögen vollstreckt werden kann.

Welche Rechtsprechung gibt es?

  • Vermutung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei Ratenzahlungsvereinbarung Urteilstitel zu BGH, Urteil vom 06.12.2012 - IX ZR 3/12
  • Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Leitsatz zu BGH, Beschluss vom 16.04.2015 (Az. IX ZR 6/14)
  • Die Bitte des Schuldners um Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung entspricht nicht den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs, wenn sie nach mehrmaligen fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber einem von dem Gläubiger mit dem Forderungseinzug betrauten Inkassounternehmen geäußert wird Leitsatz zu BGH, Beschluss vom 24.09.2015 (Az. IX ZR 308/14)

§ 133 InsO- Text

Die „Vermutungsrechtsprechung“ des BGH

  • Beim Schuldner, der zum Zeitpunkt der angefochtenen Handlung bereits zahlungsunfähig war, wird Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners vermutet
  • Kenntnis des Gläubigers vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners wird vermutet, wenn Gläubiger die drohende Zahlungsunfähigkeit kannte und wusste, dass andere Gläubiger benachteiligt werden
  • Nach dem BGH ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, wenn es innerhalb von 3 Wochen nicht mindestens 90 % seiner fälligen Verbindlichkeiten begleichen kann
  • Vorhandensein weiterer Gläubiger wird bei gewerblich tätigen Schuldnern vermutet

Die Ratenzahlungsvereinbarung im Regierungsentwurf vom 29.09.2015

  • Widerlegbare Vermutung der Kenntnis von der Zahlungsfähigkeit
  • Der Insolvenzverwalter darf zur Widerlegung lediglich die Tatsache des Abschlusses der Ratenzahlungsvereinbarung (RZV) und die Bitte des Schuldners um den Abschluss der selbigen nicht mehr heranziehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hilft aus rechtlicher Sicht eher den Insolvenzverwaltern:

So kann die Nichterfüllung nur einer Forderung durch Ihren Kunden ausreichen, damit die Insolvenzanfechtung erfolgreich ist, wenn es sich dabei um eine Forderung von nicht unbeträchtlicher Höhe handelt (BGH 17.11.2016- IX ZR 65/15).

Auch eine schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern ist Zeichen für eine Zahlungseinstellung (BGH 14.2.2008 – IX ZR 38/04). Wer über mehrere Wochen hinweg keine Lieferantenschulden oder andere Verbindlichkeiten mehr begleicht, hat in der Regel seine Zahlungen eingestellt (BGH 21.1.2016 – IX ZR 32/14). Eine Häufung von Pfändungen, Arresten, fruchtlosen Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher ist ebenfalls Anzeichen für eine Zahlungseinstellung (BGH 18.7.2013 – IX ZR 143/12).

Die Nichtzahlung von Steuern, Telefon- oder Stromkosten deutet auf Zahlungseinstellung hin (BGH 21.1.2016 – IX ZR 32/14), genauso wie Erklärungen des Schuldners, zur Begleichung von fälligen Verbindlichkeiten nicht in der Lage zu sein, auch wenn damit eine Bitte um Stundung verbunden ist (BGH 6.7.2017 – IX ZR 178/16).

Eine Umstellung auf Vorkasse ist grundsätzlich möglich und schafft größere Rechtssicherheit. Die Umstellung sollte aber „richtig“ kommuniziert werden und auch im Detail durchdacht sein, damit nicht die Umstellung selbst Grund für eine Insolvenzanfechtung sein kann.

Im Ergebnis birgt die Möglichkeit einer Insolvenzanfechtung für einen Unternehmer große und schwer abwägbare Risiken.

Die Anfechtungsversicherung hilft!

Die Kreditversicherer im deutschprachigen Raum bieten Lösungen an bei bestehenden Kreditversicherungverträgen oder auch dann, wenn kein Kreditversicherungsvertrag besteht.

HRP Fachmakler - Kreditversicherungsmakler - Fachmakler

HRP unterstützt Sie beim Abschluss einer Insolvenzanfechtung von Anfang an bis zu einer möglichen Entschädigungsleistung des Kreditversicherers. Dabei prüfen wir die Schadenunterlagen und geben Ihnen bei Bedarf Handlungsempfehlungen. HRP ermittelt für Sie die in Ihrer Kreditversicherung zur Verfügung stehende bzw. verbleibende Versicherungssumme für die Insolvenzanfechtung und es ist selbstverständlich, dass wir unsere HRP-Kunden über Reformen und Neuigkeiten stets mit individuellen HRP-Emails oder mit unseren HRP-News auf dem Laufenden halten.